Offenes Internet für Alle

Source: G.H. (Günther) Oettinger i, published on Thursday, July 30 2015.

Es ist zwar schon ein paar Wochen her, dass wir eine politische Einigung in Sachen Netzneutralität und Offenes Internet gefunden haben. Dennoch nachträglich ein paar Infos, die in der öffentlichen Debatte irgendwie untergegangen sind.

Diskriminierungsfreier Datenverkehr gesetzlich festgeschrieben

Kritischen Stimmen zufolge ist das Ergebnis nicht eindeutig, so dass Telekom-Anbieter die Netzneutralität umgehen könnten. Dies ist nicht der Fall. Unsere Vorschriften schützen das Recht aller Europäer auf Zugang zu Online-Inhalten ihrer Wahl und schreiben den Grundsatz des gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Datenverkehrs gesetzlich fest. So entscheiden nicht mehr die Anbieter von Internetdiensten, wer auf welche Inhalte zugreifen kann und wer nicht, und sie dürfen auch NICHT gegen Bezahlung eine Vorzugsbehandlung gewähren, denn das Blockieren oder die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bestimmter Daten ist unzulässig.

Zu dieser Regel gibt es nur drei Ausnahmen. Erstens dürfen Internetanbieter nicht gegen EU- oder nationale Rechtsvorschriften verstoßen und müssen z. B. auf richterliche oder polizeiliche Anordnung illegale Inhalte blockieren. Zweitens gilt es, die Integrität und Sicherheit des Netzes zu schützen, indem z. B. der Zugang zu Webseiten blockiert wird, um Viren oder Cyberangriffe abzuwehren. Drittens dürfen Maßnahmen gegen vorübergehende oder außergewöhnliche Überlastungen im Netz ergriffen werden.

Kein langsameres Internet für Verbraucher

Internetanbieter werden Spezialdienste in ihr Angebot aufnehmen können wie beispielsweise Internet-TV, Telechirurgie und andere eHealth-Leistungen oder auch Dienste im Rahmen des Internet der Dinge z. B. für vernetzte Fahrzeuge, sofern die Netzkapazität ausreicht und dies nicht in Form von langsameren, schwächeren oder instabileren Internetverbindungen auf Kosten von Unternehmen und Verbrauchern in der EU geht.

Dieser Ansatz ist ausgewogen, weil er sowohl die Leistungsfähigkeit unseres Internets schützt als auch Innovationsanreize gibt. So können europäische Start-ups modernste Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die auch für unsere digitale Wirtschaft und Gesellschaft von Nutzen sind. Und weil Transparenz dabei von grundlegender Bedeutung ist, wurde das Gremium der EU-Telekom-Regulierer beauftragt, entsprechende Leitlinien zu erarbeiten.

Mehr Rechte für Verbraucher

Dank der neuen Regeln werden Verbraucher besser informiert und können eine aktivere Rolle spielen. Die Anbieter müssen die Kunden künftig

über die unter normalen Umständen verfügbare (!) Mindestgeschwindigkeit

und die mögliche Höchstgeschwindigkeit der Datenübertragung informieren;

sowie darüber, welche Auswirkungen Verkehrssteuerungsmaßnahmen oder Spezialdienste auf die Übertragungsgeschwindigkeit und den Schutz ihrer persönlichen Daten haben.

Kunden können ihre Verträge leichter kündigen, wenn die versprochenen Geschwindigkeiten nicht geliefert werden.

Offenes Internet ist Chance für Innovationen

Das offene Internet ist eine immense Innovationsquelle. Künftig kann jeder - vom Großunternehmen bis hin zum kleinen Start-up und normalen Bürger - neue Inhalte und Dienste entwickeln und im Netz anbieten bzw. nutzen, ohne dass die Übertragung blockiert oder verlangsamt wird.

Unsere neuen EU-Netzneutralitätsvorschriften sorgen für die problemlose Koexistenz von allgemeinen Internetzugangsdiensten und Spezialdiensten. Dies ist keine Frage eines Zweiklassensystems. Es soll vielmehr sichergestellt werden, dass allen Anforderungen Genüge getan wird und dass jeder Einzelne das Potenzial des digitalen Zeitalters voll ausschöpfen kann.

Zum Nachlesen:

Der Text der politischen Einigung vom 30. Juni 2015 finden Sie hier.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Einige Fragen & Antworten zum Thema politschen Einigung finden Sie hier